- verbieten
- ver·bie·ten; verbot, hat verboten; [Vt] 1 (jemandem) etwas verbieten bestimmen, dass jemand etwas nicht tun darf oder dass es etwas nicht mehr geben darf ≈ untersagen ↔ erlauben <Betreten, Durchfahrt, Fotografieren, Rauchen, Zutritt verboten!; etwas ist gesetzlich, polizeilich verboten>: Mein Vater wird mir verbieten, mit dem Moped nach Italien zu fahren; Der Film ist für Jugendliche unter sechzehn Jahren verboten2 etwas verbietet (jemandem) etwas etwas bewirkt, dass jemand etwas nicht tut ↔ etwas gebietet (jemandem) etwas: Sein Glaube verbietet ihm, Schweinefleisch zu essen3 jemandem den Mund verbieten jemanden ausdrücklich daran hindern, dass er sich zu einer Angelegenheit äußert <sich von jemandem nicht den Mund verbieten lassen>;[Vr] 4 etwas verbietet sich (von selbst) es ist ganz klar, dass etwas nicht getan werden darf: In unserer Situation verbietet es sich von selbst, den Forderungen nachzugeben
Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache. 2013.